Online-Formular General- und Vorsorgevollmacht

Wir möchten Ihre Vollmacht schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Sie können hierfür gerne unser Online-Formular verwenden. Um Ihre Eingaben an uns zu senden, klicken Sie bitte auf “Formular an Notarin übermitteln”. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischenzuspeichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Das Weiterleiten an andere Personen zum weiteren Ausfüllen ist ebenfalls möglich. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, telefonisch oder in einem persönlichen Besprechungstermin.

I. Angaben zum Vollmachtgeber

Gegenseitige Bevollmächtigung der Vollmachtgeber

Vollmachtgeber 1

Geburtsdatum
Anschrift
Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig. Zusätzlich darf die dolmetschende Person nicht mit einem Vertragsbeteiligten verwandt oder verschwägert sein.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt hören, lesen oder schreiben kann.

Vollmachtgeber 2

Geburtsdatum
Anschrift
Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig. Zusätzlich darf die dolmetschende Person nicht mit einem Vertragsbeteiligten verwandt oder verschwägert sein.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt hören, lesen oder schreiben kann.

II. Angaben zu den bevollmächtigten Personen

Bevollmächtigte Person 1

Weitere bevollmächtigte Person 1

Geburtsdatum
Anschrift
Bevollmächtigt durch
Ist die bevollmächtigte Person mit Vollmachtgeber 1 verwandt oder verschwägert?
Ist die bevollmächtigte Person mit Vollmachtgeber 2 verwandt oder verschwägert?

Bevollmächtigte Person 2

Weitere bevollmächtigte Person 2

Geburtsdatum
Anschrift
Bevollmächtigt durch
Ist die bevollmächtigte Person mit Vollmachtgeber 1 verwandt oder verschwägert?
Ist die bevollmächtigte Person mit Vollmachtgeber 2 verwandt oder verschwägert?

Bevollmächtigte Person 3

Weitere bevollmächtigte Person 3

Geburtsdatum
Anschrift
Bevollmächtigt durch
Ist die bevollmächtigte Person mit Vollmachtgeber 1 verwandt oder verschwägert?
Ist die bevollmächtigte Person mit Vollmachtgeber 2 verwandt oder verschwägert?

Bevollmächtigte Person 4

Weitere bevollmächtigte Person 4

Geburtsdatum
Anschrift
Bevollmächtigt durch
Ist die bevollmächtigte Person mit Vollmachtgeber 1 verwandt oder verschwägert?
Ist die bevollmächtigte Person mit Vollmachtgeber 2 verwandt oder verschwägert?

III. Angaben zur Vollmacht

Sollen die Befugnisse der Bevollmächtigten umfassend sein?
Beschränkung der Befugnisse
Ist der Vollmachtgeber an Unternehmen beteiligt?
Verfügt der Vollmachtgeber über Grundbesitz/Immobilien?
Ist auch eine Patientenverfügung gewünscht?
Die Vollmacht gibt den Bevollmächtigten die Befugnis, gegenüber Dritten (bspw. Ärzten) für den Vollmachtgeber Erklärungen abzugeben, bspw. über die gewünschte Art der Behandlung. Mit der Patientenverfügung erklärt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten sowie weiteren Stellen (bspw. Ärzten und Gerichten) welche Art von Behandlung gewünscht bzw. nicht gewünscht ist, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung bedarf nicht der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung. Sie kann jedoch auf Wunsch beglaubigt werden, um etwaigen späteren Zweifeln an ihrer Echtheit entgegenzuwirken. Medizinische Fragen sollten im Vorfeld mit einem Arzt besprochen werden.
Ist eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister gewünscht?
Das Zentrale Vorsorgeregister dient der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Stellen und der behandelnden Ärzte. Es wird von der Bundesnotarkammer im staatlichen Auftrag geführt. Die Bevollmächtigten werden über die Registrierung informiert. Es ist daher ratsam, die Registrierung mit den Bevollmächtigten im Vorfeld abzusprechen.

IV. Anmerkungen/Sonstige Hinweise

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